Für den Freitag, 14. Jänner 2022 ist die Jahreshauptversammlung des VIV angesetzt.
Nach einer für das Vereinswesen durchwachsenen Zeit möchten wir tatkräftig in das neue Jahr starten.
Zur Versammlung des Verbandes sind laut §4 (6) Delegierte der Vereine wie folgt geladen:
- ordentliche Mitglieder A
weniger als 50 Mitglieder und außerordentliche Mitglieder: maximal ein Delegierter mit einer Wahlstimme - ordentliche Mitglieder B
mehr als 50 Mitglieder): maximal zwei Delegierte mit je einer Wahlstimme
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Lage ist eine Teilnahme nur nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln für Versammlungen möglich. Wir werden darüber rechtzeitig informieren.