{"id":3342,"date":"2016-03-22T18:52:37","date_gmt":"2016-03-22T17:52:37","guid":{"rendered":"https:\/\/viv.tirol\/skiv\/?page_id=3342"},"modified":"2016-03-22T21:25:57","modified_gmt":"2016-03-22T20:25:57","slug":"die-geschichte-des-tiroler-schuetzenwesens","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/viv.tirol\/skiv\/schuetzen\/die-geschichte-des-tiroler-schuetzenwesens\/","title":{"rendered":"Die Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens"},"content":{"rendered":"<p>[av_textblock size=&#8220; font_color=&#8220; color=&#8220;]<\/p>\n<h2>Die Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens<\/h2>\n<p>Die Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens ist so eng mit der Geschichte des Landes Tirol verwebt, da\u00df man mit Recht behaupten kann, da\u00df es das Land Tirol ohne Sch\u00fctzen nicht geben w\u00fcrde; sie kann bis <strong>1918<\/strong> als Geschichte der Tiroler Landesverteidigung bezeichnet werden. Die Verteidigung des geliebten Vaterlandes, der Heimat, der eigenen Familie war stets das h\u00f6chste Ziel der Tiroler Sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Glaube an Gott und an ihre gerechte, allein die Verteidigung anstrebende Zielsetzung gab ihnen auch in Zeiten h\u00f6chster Not und Bedr\u00e4ngnis ungeahnte Kr\u00e4fte.<\/p>\n<h3>In der Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens kann man drei Abschnitte unterscheiden:<\/h3>\n<p>[\/av_textblock]<\/p>\n<p>[av_toggle_container initial=&#8217;0&#8242; mode=&#8217;toggle&#8216; sort=&#8220;]<br \/>\n[av_toggle title=&#8216;<b>1) Die Epoche vor dem Tiroler Landlibell von 1511<\/b>&#8218; tags=&#8220;]<br \/>\nDamit ist nur die Zeit des Sp\u00e4tmittelalters gemeint, jene Zeit also, welche in der Tiroler Geschichte gepr\u00e4gt ist einerseits von der Ausbildung des Landes bzw. der Grafschaft Tirol in der 2. H\u00e4lfte des 13.Jhds. und andererseits von der Epoche der St\u00e4dtegr\u00fcndungen vom ausgehenden 12. bis zum Beginn des 14. Jhds.<\/p>\n<p>Es ist jene Zeit, in der milit\u00e4rische Eins\u00e4tze noch weitgehend auf der Grundlage der Feudalverfassung erfolgten. Die damalige feudale Heerbann-Pflicht der Untertanen eines Territorialherren bzw. die betreffende Heerbann-Leistung war jedoch genereller Natur und unterschied nicht zwischen Kriegsdienst nach au\u00dfen und Landesverteidigung im Inneren des Landes.<\/p>\n<p>Nur bei einer Gruppe der Untertanen eines Landesherren bzw. Landesf\u00fcrsten dominierte von Anfang an die Verteidigungspflicht, &#8211; dies waren die B\u00fcrger der St\u00e4dte. Die St\u00e4dte Tirols hatten \u2013 wie die meisten St\u00e4dte Mitteleuropas \u2013 in der Hauptsache drei Funktionen:<br \/>\nSie mu\u00dften befestigt sein wie Burgen \u2013 daher auch der Name &#8222;B\u00fcrger&#8220; f\u00fcr Ihre Bewohner.<br \/>\nDank Ihrer Befestigung boten sie der Wirtschaft bzw. Handel und Verkehr die notwendige Sicherheit.<br \/>\nEndlich fungierten die St\u00e4dte dank ihrer Befestigung als sichere Zentren im Ausbau und in der Sicherung der Landeshoheit und der Landesverwaltung.<br \/>\nAngesichts der hohen Bedeutung der milit\u00e4rischen Sicherheit in den St\u00e4dten ist es daher nicht mehr als selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df die B\u00fcrgerschaft der St\u00e4dte in zweifacher Weise zu Sicherheitsleistungen verpflichtet war.<\/p>\n<p>Einmal galt dies hinsichtlich des Baues und der Erhaltung der st\u00e4dtischen Ringmauern und der anderen Elemente der baulichen Stadtbefestigung und deren Instandhaltung; neben diesen baulichen Pflichten hatten die B\u00fcrger und alle Inwohner der St\u00e4dte die regelm\u00e4\u00dfige Pflicht zum Wachdienst und zur milit\u00e4rischen Bereitschaft. An der Spitze der st\u00e4dtischen Schutzmannschaft stand ein &#8222;Stadthauptmann&#8220;, dem, entsprechend der Stadtviertel, Viertelhauptleute zur Seite standen.<\/p>\n<p>Wenngleich die Hauptaufgabe dieser st\u00e4dtischen Aufgebote die Verteidigung der jeweiligen Stadt war, so wurden die st\u00e4dtischen Aufgebotsmannschaften doch gelegentlich auch zum Verteidigungseinsatz an den Landesgrenzen herangezogen. So z.B. im Jahre 1410, als die Haller B\u00fcrger im Verlauf der damaligen Kriegsereignisse mit 72 Pferden und 52 Mann zu Fu\u00df &#8220; ze velde an die lantweren&#8220; ausgezogen sind.<\/p>\n<p>ca. um 1335 urkundliche Erw\u00e4hnung des Begriffes Sch\u00fctze in den Verordnungen der Grafen von G\u00f6rz; urkundliche Erw\u00e4hnung des Begriffes Sch\u00fctze in den Verordnungen der Grafen von G\u00f6rz.<\/p>\n<p>ca. 1410 der Begriff &#8222;Sch\u00fctze&#8220; wird in den Musterregistern der Stadt Lienz verwendet; man bezeichnete damit die mit Armbrust bewaffneten &#8222;Stachelsch\u00fctzen&#8220;;<br \/>\nAus dem eigentlichen Raum der Grafschaft Tirol hat sich ein nur wenige Jahre j\u00fcngeres Dokument erhalten, welches als Tirols \u00e4ltestes &#8222;Aufgebot&#8220; bezeichnet werden kann.<br \/>\nKonkret handelt es sich um eine Urkunde aus dem Jahre 1406 welches sich &#8211; im Gegensatz zu den fr\u00fcheren Beispielen \u2013 nicht an die B\u00fcrgerschaft einer Stadt richtet, sondern an ein Landgericht, bzw. an das Gericht zu Passeyr. Darin ruft der damalige Landesf\u00fcrst von Tirol, Herzog Leopold IV. von \u00d6sterreich &#8222;&#8220;alle, so in dem Gericht zu Passeyr sitzen und zur Wehr geschickt sind, auf, &#8222;zu Ro\u00df und zu Fu\u00df sich zu uns gegen Salurn bei Tag und Nacht f\u00fcrderlich und ohne alles Verziehen zu begeben &#8230; und unser Land und Leut helfen zu retten.&#8220;<br \/>\n1406 ist nicht nur f\u00fcr das Tiroler Sch\u00fctzenwesen von gro\u00dfer konstitutiver Bedeutung; aus dem gleichen Jahr datiert auch jene vom demselben Landesf\u00fcrsten und seinem j\u00fcngeren Bruder und Nachfolger, Herzog Friedrich IV. (mit der leeren Tasche) erlassene &#8222;Landesordnung&#8220; oder Landesfreiheit, welche f\u00fcr die Untertanen das Ende der Leibeigenschaft brachte.<\/p>\n<p>Die Aufhebung der Leibeigenschaft war der erste Schritt zur politischen M\u00fcndigkeit aller Gerichtsuntertanen. An den seit 1424 ziemlich regelm\u00e4\u00dfig abgehaltenen Landtagen nahmen, neben den Adel, den Pr\u00e4laten und den St\u00e4dten auch die Vertreter der Land-, Hofmarkgerichte, in der Hauptsache also der Bauernstand als vierter, gleichberechtigter Stand teil.<\/p>\n<p>Die so erlangte Landstandschaft hatte damit auch eine verst\u00e4rkte Identifikation mit dem Land und seinen Interessen, namentlich mit der Sicherheit zur Folge.<br \/>\nDamals wurde also die Grundlage f\u00fcr die jahrhundertelang praktizierte Bereitschaft der Tiroler, ihr Land zu verteidigen gelegt. Ziel und Inhalt des Tiroler Sch\u00fctzenwesens war dementsprechend stets nur die Verteidigung des eigenen Landes, der eigenen, engeren Heimat, der eigenen Familie. Nachbarn zu bekriegen war \u2013 jedenfalls seit dem 15. Jhd. \u2013 niemals Absicht und Ziel der Tiroler Landesverteidiger.<\/p>\n<p>Andererseits wu\u00dften die seit 1363 die Grafschaft Tirol regierenden habsburgischen Landesf\u00fcrsten die Bereitschaft der Tiroler, ihr Land selbst zu verteidigen, zu sch\u00e4tzen. Dementsprechend ist es keine leere Floskel, wenn Kaiser Maximilian I. in der Pr\u00e4ambel zum Tiroler Landlibell von 1511 darauf Bezug nimmt, da\u00df bereits von seinen Vorg\u00e4ngern in der Landherrschaft zugesichert und deklariert worden ist, da\u00df die Tiroler &#8222;in Kriegszeiten nur verpflichtet sind, uns innerhalb und an den Grenzen des eigenen Landes zu dienen.&#8220;<br \/>\nQuelle: Die Texte basieren weitgehend auf ein Manuskript von Univ.Prof. Dr. H.Hye, Ehrenoffizier der SK. Wilten<br \/>\n[\/av_toggle]<br \/>\n[av_toggle title=&#8216;<b>2) Die Bl\u00fctezeit<\/b> des Tiroler Sch\u00fctzenwesens auf der Grundlage der im Tiroler Landlibell zugrundegelegten Tiroler Landesverteidigungsordnung oder Verfassung von 1511 bis 1918, g\u00fcltig im ganzen und ungeteilten Tirol. &#8218; tags=&#8220;]<br \/>\nDie Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens: Die Bl\u00fctezeit<br \/>\nLandlibell kann als eine die Landesverteidigung regelnde Verfassungsurkunde bezeichnet werden. Sie wurde nach Verhandlungen mit der Tiroler Landschaft, d.h. mit den Tiroler St\u00e4nden erlassen. Dementsprechend wird am Ende der Urkunde ausdr\u00fccklich festgestellt, da\u00df Maximilian &#8222;die vorgenannten Ordnungen und Artikel, die unsere Landschaft beschlossen und sich dar\u00fcber geeinigt hat, zu gn\u00e4digen Wohlgefallen angenommen&#8220; hat.<\/p>\n<p>Die personelle Grundlage dieser Landesverteidigungsordnung bildet das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht aller tauglichen m\u00e4nnlichen Untertanen des Landes<br \/>\nDas Aufgebot erfolgt einerseits gerichtsweise bzw. durch die Gerichtsobrigkeit eines jeden Gerichtsbezirkes, andererseits in Entsprechung zum Grad der Bedrohung des Landes in f\u00fcnf gestaffelten Aufgeboten. Das erste Aufgebot umfa\u00dfte in Summe h\u00f6chstens 5000 Mann, das zweite Aufgebot 10.000 Mann, das dritte 15.000 und das vierte Aufgebot 20.000 Mann. &#8222;Wenn aber die Feindesgefahr so gro\u00df und \u00fcberraschend ist, da\u00df die Streitmacht von 20.000 Mann nicht rechtzeitig ins Feld kommt, &#8230; so sollen inzwischen die der Gefahr am n\u00e4chsten Befindlichen aus allen St\u00e4nden zuziehen und solange bleiben, bis die obgenannten 20.000 Mann ins Feld kommen.&#8220; Dieses f\u00fcnfte oder letzte Aufgebot sollte durch &#8222;Glockenstreich&#8220; d.h. durch Sturmgel\u00e4ute aufgerufen werden. Diejenigen aber, &#8222;welche nach solchem Glockenstreich oder glaubhaften schriftlichen Aufforderungen nicht zuziehen, sollen an Leib und Gut bestraft werden.&#8220;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend also die Tiroler Landst\u00e4nde die Mannschaften f\u00fcr die Aufgebote stellten, \u00fcbernahm der Landesf\u00fcrst die Verpflichtung, &#8222;Vorsorge zu treffen f\u00fcr die notwendigen Gesch\u00fctze, Pulver, Kugeln, Werkleute, B\u00fcchsenmeister, auch Harnisch und Wehr und anderes Kriegsmaterial, desgleichen, da\u00df die K\u00e4sten (d.h. die Magazine) mit Getreide, F\u00fctterung und Mehl ausreichend versehen&#8220; sind. Auch die Instandhaltung der Befestigungsanlagen an den Landesgrenzen war landesf\u00fcrstliche Aufgabe.<br \/>\nAbgesehen von dieser Aufteilung der Pflichten zwischen Landschaft und Landesf\u00fcrst enth\u00e4lt das Landlibell auch gegen\u00fcber dem Landesf\u00fcrsten die einschr\u00e4nkenden Bestimmungen, wonach er einerseits k\u00fcnftig ohne Wissen und Bewilligen der Landst\u00e4nde keinen Krieg anfangen solle oder wolle, der Tirol betreffe. Andererseits nimmt er zur Kenntnis, da\u00df die Landst\u00e4nde bzw. Tirols Wehrm\u00e4nner &#8222;nicht schuldig und verpflichtet sein, mit solcher ihrer Hilfe des kleinen oder gro\u00dfen Anschlags (bzw. Aufgebots) a u s unserem Land zu ziehen, sondern diese Hilfe einzig und allein als Hilfe zu Verteidigung, Widerstand gegen die Feinde und Bewahrung des Landes&#8220; in Anspruch genommen werden kann.<\/p>\n<p>In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sich die Bestimmungen des Landlibells von der sp\u00e4teren Praxis: im Landlibell wird verf\u00fcgt, da\u00df die Hauptleute der Aufgebote &#8222;durch uns&#8220;, also durch den Landesf\u00fcrsten ernannt werden, w\u00e4hrend seit beginnenden 17.Jhd. die Aufgebotskommandanten von den Mannschaften selbst erw\u00e4hlt und lediglich von den landesf\u00fcrstlichen Beh\u00f6rden best\u00e4tigt worden sind.<br \/>\nDie mit den Tiroler Landst\u00e4nden kon\u00f6derierten geistlichen F\u00fcrstent\u00fcmer Brixen und Trient, die an dem Landlibell ebenfalls mitwirkten, zogen in Kriegsf\u00e4llen allerdings nicht unter Tiroler Fahne, sondern unter eigenem &#8222;F\u00e4hnlein&#8220; ins Feld.<br \/>\nBereits vor 1511 war es allgemein \u00fcblich, da\u00df jedem Gerichtsaufgebot eigene Fahnen vorangetragen wurden. Die \u00e4ltesten urkundlichen Belege hierf\u00fcr liegen aus 1410 und 1496 vor. So zogen die B\u00fcrger von Hall im Jahr 1410 &#8222;mit aufgeworfenen Bannern&#8220; an die Landesgrenze, w\u00e4hrend den Aufgeboten des Landgerichts Laudegg im obersten Inntal und jenem des Passeiertales im Jahre 1496 durch Maximilian die F\u00fchrung seiner Fahne verliehen und best\u00e4tigt worden ist. Die \u00e4lteste erhaltene Aufgebotsfahne, die auf grund des heraldischen Dekors in die Zeit zwischen 1490 und 1508 zu datieren ist, ist vermutlich die Fahne des Bergknappenaufgebotes von Schwaz.<\/p>\n<p>1511 Kaiser Maximilian erl\u00e4\u00dft das Landlibell, das die Verpflichtung zur Selbstverteidigung Tirols durch alle St\u00e4nde begr\u00fcndete; es ist das Grunddokument f\u00fcr die Tiroler Wehrhaftigkeit, best\u00e4tigte die tirolischen Landesfreiheiten und hat die Sonderentwicklung des Landes innerhalb \u00d6sterreichs mitbestimmt.<br \/>\nSo wie jede Landesordnung, so bedurfte auch die Landesverteidigungsordnung von 1511 von Zeit zu Zeit gewisser Reformen, \u00c4nderungen und Anpassungen an die ver\u00e4nderten politischen und milit\u00e4rischen Gegebenheiten der Zeit.<\/p>\n<p>1526 Zuzugsordnung, die den \u00f6rtlichen Einsatz des Aufgebots an den S\u00fcdgrenzen regelt; diese Zuzugsordnung wurde 1542 auch auf die n\u00f6rdlichen Landesgrenzen ausgedehnt.<\/p>\n<p>1552 Niederlage der Aufgebote gegen die schmalkaldischen Truppen; Verlust der Festung Ernberg.<\/p>\n<p>1605 Zuzugsordnung Erzherzog Maximilians III., der &#8222;Deutschmeister&#8220;; zum ersten Mal wird das &#8222;Welschtiroler Viertel&#8220; (Welschen Confinen) genannt. Neu war die Bewaffnung mit Musketen.<\/p>\n<p>1636&#8243;Landt-Militia&#8220; \u2013 Reformationslibell der Claudia de Medici. Erste &#8222;Militarisierung&#8220; der Landesverteidigung, die auf wenig Gegenliebe bei den St\u00e4nden und der Bev\u00f6lkerung stie\u00df<\/p>\n<p>1660R\u00fcckkehr zum Aufgebot des Landlibells<\/p>\n<p>1703 Die Tiroler Sch\u00fctzen erleben ihre erste Bew\u00e4hrung im sog. &#8222;Boarischen Rummel&#8220;.<\/p>\n<p>1704 auf grund der in den Auseinandersetzungen von 1703 gewonnenen Erkenntnisse wurde eine neue Zuzugsordnung erlassen; sie sah die Bildung eines Regiments, bestehend aus 12 Scheibensch\u00fctzenkompanien zu je 200 Mann vor. Erstmals wurden die Sch\u00fctzen als eigene Truppe neben dem Milit\u00e4r als Teil der Landesverteidigung gef\u00fchrt. Die Verordnung verbesserte das Informationswesen: Kreidefeuer als Informationsmittel, die im Boarischen Rummel zu Mi\u00dfverst\u00e4ndnissen gef\u00fchrt hatten wurden durch die sog. &#8222;Laufzettel&#8220; ersetzt.<\/p>\n<p>1714 Erg\u00e4nzung der Zuzugsordnung von 1704; Bildung von 2 Regimentern, sp\u00e4ter von 4 Regimentern zu je 4000 Scheibensch\u00fctzen;<br \/>\nEine wichtige Grundlage zur realen Anwendung der Bestimmungen des Tiroler Landlibells in den folgenden Zeiten, waren die regelm\u00e4\u00dfig in jedem Gericht durchzuf\u00fchrenden Musterungen, wovon eine Reihe aufschlu\u00dfreicher &#8222;Musterungslisten&#8220; erhalten geblieben sind.<br \/>\nNicht weniger wichtig war die regelm\u00e4\u00dfige Schie\u00dfausbildung und Schie\u00df\u00fcbung an den Schie\u00dfst\u00e4nden, deren sich in jedem Gericht je nach dessen Gr\u00f6\u00dfe und Ausdehnung mindestens einer oder mehrere befunden haben. Grundlage daf\u00fcr bot die<\/p>\n<p>1736 von Kaiser Karl VI erlassene Schie\u00dfstandordnung, die fast hundert Jahre Bestand haben sollte; sie regelte in 75 Artikeln das Schie\u00df- und Sch\u00fctzenwesen in Tirol; es anerkannte das Tirolische Defensionswesen als eigenst\u00e4ndiges Verteidigungssystem neben jenem des restlichen Kaiserreiches. In der Folge entstanden in vielen Orten Tirols Schie\u00dfst\u00e4nde.<br \/>\nZeit eine Differenzierung der Landesverteidiger in zwei Gruppen, in jene der Standsch\u00fctzen und in jene der Landst\u00fcrmer oder Milizioten.<br \/>\nDie Standsch\u00fctzen waren Sch\u00fctzen, die sich geradezu vereinsm\u00e4\u00dfig als Mitglieder eines Schie\u00dfstandes einschreiben bzw. &#8222;einrollieren&#8220; lie\u00dfen. Sie verpflichteten sich zu einer intensiven Scharf- und Scheibensch\u00fctzen-Ausbildung. Die von diesen Scharfsch\u00fctzen gebildeten Defensions-Kompagnien waren wegen ihrer Treffsicherheit von den Kriegsgegenern gef\u00fcrchtet. F\u00fcr ihre Eins\u00e4tze bevorzugten sie Talengen und Klausen.<br \/>\nDie Landst\u00fcrmer oder Angeh\u00f6rige der Landmilitia hingegen verzichteten auf eine gezielte Scharfsch\u00fctzen-Ausbildung und kamen nur der milit\u00e4rischen Pr\u00e4senz- und Einsatzpflicht nach, d.h. sie r\u00fcckten im Ernstfall im Rahmen des Gerichts-Aufgebots mit ihrem Stutzen ins Feld.<\/p>\n<p>1796 erste gro\u00dfe Bew\u00e4hrungsprobe des Tiroler Selbstverteidigungssystems in den ersten Revolutionskriegen gegen Napoleon I. (Schlacht bei Spinges &#8211; 4. April 1796 &#8211; Schlachten bei Bozen, Segonzano und Rivoli). In den Kriegsberichtserstattungen werden zum ersten Mal die Begriffe Sch\u00fctzenkompanien in Verbindung mit dem Namen eines Gerichts oder Ortschaft verwendet; Gemeinde-Kompagnien konnten sich nur dort bilden, wo ein entsprechendes Bev\u00f6lkerungswachstum vorlag.<\/p>\n<p>1809 Tiroler Befreiungskriege unter F\u00fchrung von Andreas Hofer; Tiroler Sch\u00fctzen befreien das Land von bayrischer und franz\u00f6sischer Besetzung. Drei &#8222;Bergiselschlachten&#8220;<\/p>\n<p>1810 20.Februar 1810 &#8211; Erschie\u00dfung Andreas Hofers in Mantua sowie anderer Sch\u00fctzenkommandanten. Tirol wird dreigeteilt in Etschkreis (K\u00f6nigreich Italien) Innkreis (Bayern) und Illyrischen Kreis (K\u00e4rnten)<\/p>\n<p>1815 Wiener Kongre\u00df &#8211; Wiedervereinigung Tirols als Habsburgischen Erb-Kronland.<\/p>\n<p>1839 erschien anl\u00e4\u00dflich der &#8222;Erbhuldigung der Tiroler St\u00e4nde vor Kaiser Ferdinand I&#8220; in Innsbruck eine Dokumentation von Beda Weber, in der alle daran teilnehmenden Sch\u00fctzenkompanien genannt wurden<\/p>\n<p>ab 1838 faktisches Ende des Selbstverteidigungssystems der Tiroler durch Einf\u00fchrung der zwangsweisen Rekrutierung, wie in den \u00fcbrigen Teilen des Reiches; einzige Besonderheit: der Milit\u00e4rdienst mu\u00dfte nur im eigenen Land absolviert werden; auch dieses Versprechen wurde 1866 bzw. 1914 von der Krone gebrochen<\/p>\n<p>1838 Gr\u00fcndung des Tiroler J\u00e4gerregiments, das bis 1914 ausschlie\u00dflich aus Tirolern gebildet wurde und nur zum Schutz des Landes eingesetzt werden sollte. Entgegen dieser Regelung 1866 in den K\u00e4mpfen gegen das K\u00f6nigreich Italien eingesetzt.<\/p>\n<p>1848 Ausr\u00fccken verschiedener Sch\u00fctzenkompanien an die s\u00fcdlichen Grenzen (Judikarien, Ampezzo &#8211; Gebiet, Stilfser Joch) gegen die Aufst\u00e4ndischen der M\u00e4rzrevolution; Gr\u00fcndung der Tiroler Studenten-Sch\u00fctzenkompanien unter Adolf Pichler (Innsbruck) und Prof.B\u00f6hme (Wien)<\/p>\n<p>1864 eine neue Landesverteidigungsordnung gliederte das Aufgebot je nach Grad der Feindesgefahr in 1. Organisierte Landessch\u00fctzenkompanien (6200 Mann), 2.freiwillige Scharfsch\u00fctzenkompanien und 3. der Landsturm; Das Institut der Landesverteidigung wird zu einer rein b\u00fcrgerlichen Institution. Die allgemeine Wehrpflicht gilt nun auch in Tirol.<\/p>\n<p>1866 Mobilisierung des 2. und 3. Aufgebots; Bildung einer &#8222;Freiwilligen Scharfsch\u00fctzenkompanie&#8220; durch die Studentenverbindung &#8222;Rh\u00e4tia&#8220;, &#8222;Athesia&#8220; und &#8222;Austria&#8220; unter Gymnasialprof. Josef Daum, sowie einer &#8222;Ersten Wien-Tiroler Scharfsch\u00fctzenkompanie&#8220;.<br \/>\nLandesverteidigung an den Landesgrenzen &#8211; im Vinschgau, Judikarien, Sulz- und Nonstal, Buchenstein, Ampezzo, Fleimstal. Gefechte bei Bezecca (SK Kitzb\u00fchel-Hopfgarten-Rattenberg-Schwaz), Gefecht bei Virgolo in der Valsorda (SK F\u00fcgen-Zell)<\/p>\n<p>1870 Das Institut der Landesverteidigung als b\u00fcrgerliche Einrichtung wird durch das Gesetz vom 19.12.1870 zu einem &#8222;integrierten Teil der bewaffneten Macht.&#8220; Damit Ende des freiwilligen Selbstverteidigungssystems. Bildung einer Art Landmiliz. Die Landessch\u00fctzen wurden in 10 Bataillonen mit 4 (6) Kompanien gegliedert. Die Offiziere &#8211; in Tiroler Sch\u00fctzenkompanien immer von den Sch\u00fctzen gew\u00e4hlt wurden ernannt. Dies wurde, trotz Widerstands des Tiroler Landtags 1874 sanktioniert. Darin wurde verf\u00fcgt, da\u00df die wehrpflichtigen Tiroler fortan \u2013 entweder im Rahmen der k.u.k. Armee bei den Tiroler Kaiserj\u00e4gern oder im Rahmen der k.k. \u00d6sterreichischen Landwehr bei den damals als milit\u00e4rische Einheit aufgestellten &#8222;Tiroler Landessch\u00fctzen&#8220; dienen konnten. Damit wurden dem alten Tiroler Sch\u00fctzenwesen die wehrpflichtigen Jahrg\u00e4nge von 18. bis zum 42. Lebensjahr jeweils f\u00fcr die Dauer der Ableistung der Wehrpflicht entzogen. Nach der Ableistung der Wehrpflicht, bildeten diese M\u00e4nner jedoch den Landsturm. Sowohl den Mitgliedern des Landsturms, wie den M\u00e4nnern unter dem 18. und \u00fcber dem 42. Lebensjahr war es freigestellt, sich \u00fcberdies bei einem Schie\u00dfstand als &#8222;Standsch\u00fctze&#8220; einzurollieren. So entstanden die ber\u00fchmten Standsch\u00fctzenregimenter und \u2013 Kompanien, die im Jahre 1915 nach der \u00fcberraschenden Kriegserkl\u00e4rung Italiens und dem Einsatz der Tiroler Kaiserj\u00e4ger an der Ostfront, in aller Eile mobilisiert wurden und die S\u00fcdfront so lange hielten, bis die regul\u00e4ren Truppen eintrafen.<\/p>\n<p>1874 Neue Schie\u00dfstandsordnung. Der Begriff &#8222;Standsch\u00fctzen&#8220; als Mitglieder dieser Schie\u00dfstandvereine wird eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>1883\/1886 Militarisierung der Tiroler Wehrverfassung. Der Landsturm als gesamtstaatliche Einrichtung wird dem milit\u00e4rischen Gesetz und Gerichtsbarkeit unterworfen. Der Einsatz au\u00dferhalb der Landesgrenzen wird sanktioniert. Au\u00dferdem konnten auch &#8222;Nicht-Tiroler&#8220; Landessch\u00fctzen werden.<\/p>\n<p>1914-1918 Einsatz der Standsch\u00fctzen an der S\u00fcdgrenze Tirols; Standsch\u00fctzen waren alle jene, die zu jung oder zu alt waren, um in die regul\u00e4re Armee einberufen zu werden; sie bildeten 1915 &#8211; nachdem die regul\u00e4ren Tiroler Regimenter in Galizien eingesetzt waren, das R\u00fcckgrat der Verteidigung gegen Italien. Sie f\u00fchrten erfolgreich den Krieg in Bergen (Monte Piano, Ortlerfront, Dolomitenfront.). Die s\u00fcdliche Tiroler Landesgrenze wurde nie milit\u00e4risch im Kampf eingenommen.<\/p>\n<p>1919 Annexion Tirols durch Italien und Teilung. Der Faschismus verbietet alles Deutsche, die Tracht, die Institution Sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Texte basieren weitgehend auf ein Manuskript, das Univ.Prof. Dr. H.Hye, Ehrenoffizier der SK. Wilten und Ehrenkranztrager des SSB zur Verfugung gestellt hat.<br \/>\n[\/av_toggle]<br \/>\n[av_toggle title=&#8216;<b>3) Die Tiroler Sch\u00fctzenkompanien<\/b> im \u00d6sterreichischen Bundesland Tirol seit 1918\/1919 und der Bund der Tiroler Sch\u00fctzenkompagnien seit 1950 &#8218; tags=&#8220;]<br \/>\nDie Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens: die Zeit nach 1945<br \/>\nNach dem 2. Weltkrieg waren wieder M\u00e4nner am Werk, um in Tirol das Sch\u00fctzenwesen neu aufzubauen.<\/p>\n<p>Die Alliierten lie\u00dfen fast alle Sch\u00fctzentrachten und -Gewehre vernichten; wer die Waffen nicht abgab, lief Gefahr, festgenommen und erschossen zu werden. Somit waren also alle Organisationen zerschlagen. Trotzdem begann sich schon bald unter den \u00dcberlebenden des Krieges und den Heimkehrern der Tiroler Sch\u00fctzengeist zu regen. Ein Aufbau aus dem Nichts &#8211; und doch Kraft f\u00fcr einen Neubeginn. Die Gesinnung und das Bekenntnis zum Sch\u00fctzenwesen waren entscheidend, um unter schwierigsten Bedingungen wieder an die Erstellung von Kompanien zu denken. Schon hatten sich in Innsbruck-Umgebung, dann besonders im Oberinntal, im Wipp- und Stubaital um 1946\/47 wieder einige Sch\u00fctzenkompanien gebildet. Der Oberinntaler Sch\u00fctzenbund konnte gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Besonders &#8222;Sch\u00fctzenfreundlich&#8220; erwies sich General Antoine B\u00e9thouart von der franz\u00f6sischen Besatzungsmacht. Er sah ein, da\u00df &#8222;es besser sei, den Tirolern die Gewehre zu geben, als sie ihnen zu nehmen&#8220; und &#8222;da\u00df man die Tiroler lassen sollte, wie sie sind, weil sie ja doch tun, was sie wollen&#8220;. B\u00e9thouart spendierte den Sch\u00fctzen sogar 300 italienische Gewehre.<\/p>\n<p>General B\u00e9thouart blieb Freund und G\u00f6nner der Sch\u00fctzen. Er besuchte mehrmals Tirol, vor allem seinen Jagdort Scharnitz, und hielt den &#8222;Sch\u00fctzen-kontakt&#8220; aufrecht. In sein Testament schrieb er, da\u00df Tiroler- Sch\u00fctzenoffiziere und der Landeshauptmann von Tirol nach seinem Tode an seiner Bahre stehen sollen. Und so war es auch, als der General 1982 starb: Mitglieder der Bundesleitung und Sch\u00fctzen-offiziere (insgesamt 20 Mann) fuhren mit Landes-hauptmann Walln\u00f6fer nach Paris, wo sie dem General im Invalidendom die letzte Ehre erwiesen.<\/p>\n<p>Leider hat es die Presse allen voran der ORF nicht verstanden oder auch gar nicht gewollt aufzuzeigen, da\u00df es das erste Mal nach 1809 war, da\u00df fran-z\u00f6sische Fahnen der Tiroler Sch\u00fctzenfahne die Ehre erwiesen haben. Als unsere Bundesstandarte in den Invalidendom einzog, leistete der gesamte Fahnenblock aller Wehr-machtsteile der franz\u00f6sischen Armee der Tiroler Fahne die Ehrenbezeugung. B\u00e9thouart war es gewesen, der 1947 erstmals den Wiltenern und dann allen anderen Sch\u00fctzen das Tragen von Waffen gew\u00e4hrte, die Wieder-gr\u00fcndung des Tiroler Sch\u00fctzenwesens geneh-migte und seine Unterst\u00fctzung beim Staatsvertrag \u00d6sterreichs zusicherte.<br \/>\nAls am 17. Dezember 1989 in Paris der 100j\u00e4hrige Ged\u00e4chtnisgottesdienst f\u00fcr General A. B\u00e9thouart stattfand, nahm eine Tiroler Abordnung (Bundesbildungsoffizier Major Karl Pertl und drei Wiltener Sch\u00fctzen) daran teil.<\/p>\n<p>Da Tirol vorerst von den Amerikanern besetzt war, wurden viele Gewehre beschlag-nahmt, Fahnen und Trachten vernichtet. Es gab auch Hausdurchsuchungen. Man wollte die alten Vorder- und Einzelladergewehre f\u00fcr kirchliche und festliche Anl\u00e4sse zum Salutschie\u00dfen behalten, da die alten St\u00fccke ja kriegsuntauglich waren und hief\u00fcr keine scharfe Munition zu erhalten war. Die Polizei verlangte aber die Ablieferung aller Waffen, welche man nur &#8222;aufzunehmen&#8220;, dann wieder zur\u00fcckzugeben vorgab. In Wirklichkeit wurden die Gewehre sofort vernichtet.<\/p>\n<p>Dann wurden die Amerikaner von den Franzosen unter General A. B\u00e9thouart abgel\u00f6st.<br \/>\nZun\u00e4chst fand im J\u00e4nner 1950 die konstituierende Versammlung des Bezirkssch\u00fctzenbundes Innsbruck-Stadt und -Land statt.<\/p>\n<p>Der damalige Referent des Tiroler Brauchtums, Hofrat Dr. Josef Schumacher, der letzte Landeshauptmann von Tirol in der ersten Republik und Ehrenb\u00fcrger von Landeck, schrieb im Geleitwort f\u00fcr das Rundschreiben an die Gemeinde\u00e4mter und Kompanien, da\u00df die Tiroler Sch\u00fctzenkompanien die beste Tradition darstellten, uraltes Brauchtum seien und bei vaterl\u00e4ndischen und kirchlichen Feiern nicht wegzudenken seien.<\/p>\n<p>Man wu\u00dfte, da\u00df nur eine starke, gut gef\u00fchrte Organisation imstande w\u00e4re, den Wiederaufbau zu f\u00f6rdern und die Kompanien wieder in die H\u00f6he zu bringen, nachdem der vergangene Krieg schwere Verluste an Mann und Material gefordert hatte.<\/p>\n<p>So w\u00fcnschte man, da\u00df sich alle Kompanien des Bezirkes einmal zusammentun. Man rief auf, zum 140. Todestag Andreas Hofers am 20. Februar in der Hofkirche Innsbrucker Fahnen-abordnungen zu senden. Die franz\u00f6sischen alliierten Beh\u00f6rden erlaubten auch, da\u00df bei Fronleichnamsprozessionen, kirchlichen und anderen Festlichkeiten geb\u00f6llert und Salven geschossen werden durften.<\/p>\n<p>Im Februar und M\u00e4rz 1950 wurde die konstituierende Generalversammlung des Landes-sch\u00fctzenbundes, so wollte sich der Bund zuerst benennen, vorbereitet. Am 2. April 1950 fand im Gasthaus Haymon, Wilten, die Gr\u00fcndungsversammlung statt.<\/p>\n<p>Anwesend waren Vertreter aus Wilten, Pradl, H\u00f6tting, M\u00fchlau, Aldrans, Schwaz, Schmirn, Neustift\/Stubai, Absam, Roppen, Silz, Inzing, Zirl und Seefeld.<br \/>\nAm 20. April 1950 kam es dann zur Gr\u00fcndung des Bundes der Tiroler Sch\u00fctzenkompa-nien mit Angelobung der Gr\u00fcndungsmitglieder.<br \/>\nDer Verband nannte sich von nun an Bund der Tiroler Sch\u00fctzenkompanien, denn die damaligen Sport- und Scheibensch\u00fctzen hatten sich neu geordnet und wurden zum &#8222;Tiroler Landessch\u00fctzenbund&#8220;.<\/p>\n<p>Pr\u00e4sident Josef Schumacher \u00fcbernahm die Repr\u00e4sentationsfunktion, w\u00e4hrend die anfallenden Aufgaben vom Ausschu\u00df &#8211; von Bernhard Ploner, dem &#8222;Vater des Bundes&#8220;, und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Franz Steinlechner &#8211; durchgef\u00fchrt wurden. Nach dem Motto &#8222;gemeinsam ist man st\u00e4rker&#8220; machte besonders Franz Steinlechner den Sch\u00fctzenkamera-den Mut, und sein vorbildliches Wesen und seine riesige Begeisterung \u00fcbertrugen sich auf immer mehr Kompanien Als er 1965 sein Amt niederlegte, war der Bund auf 204 Kompanien angewachsen. Dabei darf man die anf\u00e4nglichen Schwierigkeiten nicht vergessen: die gro\u00dfe materielle Not der Nachkriegszeit und das Mi\u00dftrauen der Besatzungsm\u00e4chte. Heute kann sich kaum jemand vorstellen, wie schwierig es war, Gewehre zu besorgen.<\/p>\n<p>Da fast alle von der Besatzung verbrannt worden waren und nur wenige durch gutes und gefahrvolles Verstecken gerettet werden konnten, war man zuerst gezwungen, unbewaffnet auszur\u00fccken.<\/p>\n<p>Mjr Steinlechner Neben alten Werndlgewehren lieh man sich von Privaten die unterschiedlichsten Gewehrtypen aus, bis man innerhalb einiger Jahre mehrere Gewehrkaufaktionen aus der Schweiz \u00fcber die B\u00fchne bringen konnte. Passende Munition aufzutreiben, war auch nicht einfach.<\/p>\n<p>Erst nach Jahren gelang es, unter vielen pers\u00f6nlichen Opfern, Holzverk\u00e4ufen der Ge-meinde, Subventionen vom Land, die Ausr\u00fcstung der Kompanien &#8211; Trachten, Gewehre, Fahnen &#8211; wieder zu beschaffen, so da\u00df man wie fr\u00fcher ausr\u00fccken konnte.<\/p>\n<p>Quelle: Alte Homepage des Bundes der Tiroler Sch\u00fctzenkompanien; zusammengestellt von Mjr Emmerich STEINWENDER<br \/>\n[\/av_toggle]<br \/>\n[\/av_toggle_container]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[av_textblock size=&#8220; font_color=&#8220; color=&#8220;] Die Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens Die Geschichte des Tiroler Sch\u00fctzenwesens ist so eng mit der Geschichte des Landes Tirol verwebt, da\u00df man mit Recht behaupten kann, da\u00df es das Land Tirol ohne Sch\u00fctzen nicht geben w\u00fcrde; sie kann bis 1918 als Geschichte der Tiroler Landesverteidigung bezeichnet werden. 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